Kün­di­gung der Mitgliedschaft

Aus unse­rer Satzung

- Der Aus­tritt aus dem Ver­ein ist jeweils zum Quar­tals­ende mög­lich. Die Kün­di­gung der Mit­glied­schaft ist min­des­tens sechs Wochen vor Quar­tals­ende schrift­lich gegen­über dem Vor­stand zu erklären.

(Hin­weis: Kün­di­gungs­be­stä­ti­gun­gen wer­den nicht ver­schickt, ggf. per Ein­schrei­ben ein­sen­den. Unsere Trai­ner neh­men grund­sätz­lich keine Kün­di­gun­gen entgegen.)

Bitte sen­den Sie Ihre Kün­di­gung immer nur an fol­gende Anschrift:

PSV Duis­burg 1920 e.V.
Abtei­lung Judo
Emme­ri­cher Str. 274 a
47138 Duis­burg

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